Privatkrankenversicherung Vergleich

Mitglieder, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können sich jederzeit für die Privatkrankenversicherung entscheiden. Für jede Person wird ein eigener Versicherungsvertrag mit einem eigenen Beitrag abgeschlossen. Dafür kann der Umfang des Versicherungsschutzes jeweils individuell bestimmt werden.

Das betrifft Selbstständige und Beamte (unabhängig vom Einkommen) und alle Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (4.012,50 Euro/Monat inkl. Zulagen).

Gemäss der Gesundheitsreform ist beschlossen, dass bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern die Gehaltsgrenze dreimal nacheinander überschritten werden muss, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können.

Angestellte und Arbeiter, deren Entgelt unter der Versicherungspflichtgrenze von 4.012,50 Euro (neu ab 2008) im Monat liegen, sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen.

Unser Beitragsrechner zeigt ihnen die möglichen Beiträge für Privatkrankenversicherungen auf:

Private Krankenversicherung Rechner
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Privatkrankenversicherungen Info:


Wartezeiten

Ein wesentlicher Zweck der Wartezeiten in der Privat-Krankenversicherung: Die neue Versicherungsgesellschaft muss keine Leistungen für Krankheitsfälle erbringen, die bereits vor Vertragsbeginn vorlagen oder sich abzeichneten.

Es gibt aber bereits Tarife für die private Krankenversicherung, die keine Wartezeiten mehr vorsehen.

Eine Wartezeit entfällt

Tabelle Wartezeiten
  Allgemeine Wartezeit Besondere Wartezeit
Dauer 3 Monate 8 Monate
Leistungsfälle alle, ausgenommen Unfälle Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie, Psychotherapie
Anrechnung Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf die Wartezeit angerechnet
Erlass nach ärztlicher Untersuchung
Wegfall bei Unfällen, Ehegattenversicherung, Mitversicherung von Kindern ab Geburt, Veränderung des Beihilfesatzes

Kinder Nachversicherung

Bei Neugeborenen tritt der Versicherungsschutz bereits mit der Geburt ein. Voraussetzung ist eine Meldung rückwirkend zum 01. des Geburtsmonats an den Krankenversicherer spätestens 2 Monate nach der Geburt.

Das Kind wird ohne Wartezeiten und Risikozuschläge versichert, wenn der Versicherungsschutz nicht höher als der des versicherten Elternteils ist.

Genauso verhält es sich mit Adoptionen, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist.


Leistungsberechnung

Bei einer Einreichung der Belege zur Erstattung der Behandlungskosten hat der Sachbearbeiter einige Aspekte zu prüfen:


Risikozuschläge

Risikozuschläge ( Zuschlag auf den normalen Tarifbeitrag ) können für Vorerkrankungen vereinbart werden. Vorerkrankungen können auch zur Ablehnung der Gesellschaften führen.

Dies gilt nur bei vor Vertragsabschluss bekannten Krankheiten. Bei neu auftretenden Krankheiten kann nachträglich kein Zuschlag erhoben werden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass bei Antragsaufnahme alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäss beantwortet werden müssen.


Checkliste zur Krankenversicherung

Auf diese Punkte sollten sie bei einem Vergleich achten:

Noch ein Tipp zum Recht bekommen: Rechtsschutzversicherung Vergleich bei rechtsschutzversicherung.info