Privatversicherung Vergleich

Für jede Person wird ein eigener Versicherungsvertrag mit einem eigenen Beitrag abgeschlossen. Dafür kann der Umfang des Versicherungsschutzes jeweils individuell bestimmt werden.

Das betrifft Selbstständige und Beamte (unabhängig vom Einkommen) und alle Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2012: 4.237,50 Euro/Monat inkl. Zulagen).

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen die Gehaltsgrenze einmal überschreiten, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Angestellte und Arbeiter, deren Entgelt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen.

Unser Beitragsrechner zeigt Ihnen die möglichen Beiträge für Privatversicherungen auf:


Privatversicherung Info:

Wartezeiten

Ein wesentlicher Zweck der Wartezeiten in der Privat-Krankenversicherung: Die neue Versicherungsgesellschaft muss keine Leistungen für Krankheitsfälle erbringen, die bereits vor Vertragsbeginn vorlagen oder sich abzeichneten.

Es gibt aber bereits Tarife für die private Krankenversicherung, die keine Wartezeiten mehr vorsehen.

Eine Wartezeit entfällt:

  • bei Unfällen
  • wird verkürzt oder entfällt ganz, wenn die ununterbrochenen zurückgelegte Versicherungszeit einer gesetzlichen Krankenversicherung nachgewiesen wird. (Anrechnung)
  • entfällt, wenn sich bei einem Versicherten mit Beihilfe der Beihilfesatz ändert oder der Beihilfeanspruch entfällt und der Antrag auf Anpassung des Versicherungsschutzes innerhalb von 2 Monaten nach der Änderung gestellt wird. In diesem Fall wird auch keine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt.
  Allgemeine Wartezeit Besondere Wartezeit
Dauer: 3 Monate 8 Monate
Leistungsfälle: alle, ausgenommen Unfälle Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie, Psychotherapie
Anrechnung: Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf die Wartezeit angerechnet
Erlass: nach ärztlicher Untersuchung
Wegfall bei: Unfällen, Ehegattenversicherung, Mitversicherung von Kindern ab Geburt, Veränderung des Beihilfesatzes

Kinder Nachversicherung

Bei Neugeborenen tritt der Versicherungsschutz bereits mit der Geburt ein. Voraussetzung ist eine Meldung rückwirkend zum 01. des Geburtsmonats an den Krankenversicherer spätestens 2 Monate nach der Geburt.

Das Kind wird ohne Wartezeiten und Risikozuschläge versichert, wenn der Versicherungsschutz nicht höher als der des versicherten Elternteils ist.

Genauso verhält es sich mit Adoptionen, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist.

Leistungsberechnung

Bei einer Einreichung der Belege zur Erstattung der Behandlungskosten hat der Sachbearbeiter einige Aspekte zu prüfen:

  • Ist die Person mi den ensprechenden Tarifen versichert ?
  • Sind Leistungsausschlüsse vereinbart ?
  • Sind die Wartezeiten erfüllt ?
  • Ist Versicherungsschutz gegeben ?
  • Liegt eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor ?

Risikozuschläge

Risikozuschläge ( Zuschlag auf den normalen Tarifbeitrag ) können für Vorerkrankungen vereinbart werden. Vorerkrankungen können auch zur Ablehnung der Gesellschaften führen.

Dies gilt nur bei vor Vertragsabschluss bekannten Krankheiten. Bei neu auftretenden Krankheiten kann nachträglich kein Zuschlag erhoben werden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass bei Antragsaufnahme alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäss beantwortet werden müssen.

Checkliste zur Krankenversicherung

Auf diese Punkte sollten sie bei einem Vergleich achten:

  • Service und Zahlungsmoral der Gesellschaften
  • Bonität und Sicherheitsrückstellungen der Gesellschaften
  • Beschwerdezahlen beim Bundesaufsichtsamt
  • Beitragsstabilität