Mitglieder, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können sich jederzeit für die privat günstigste Krankenversicherung entscheiden.
Das betrifft alle Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (4.012,50 Euro/Monat inkl. regelmässiger Zulagen) sowie Selbstständige und Beamte (einkommensunabhängig):
Angestellte und Arbeiter, deren Entgelt unter dieser Grenze liegen, sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen.
Für Angestellte und Arbeiter mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 4.012,50 € monatlich entfällt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können sich privat versichern und den Status eines Privatpatienten geniessen. Als privat krankenversicherter Arbeitnehmer bekommen Sie wie in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Zuschuss von 50% der Beiträge von Ihrem Arbeitgeber – bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Kassen. Sie können vom günstigen Basisschutz bis hin zum exklusiven Top-Schutz mit maximaler Leistung weltweit wählen.
Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie sich unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens privat versichern. Wenn Sie auf eigene Rechnung tätig sind, zahlt Ihnen im Krankheitsfall niemand Ihr Einkommen weiter – eine ergänzende Krankentagegeld-Versicherung ist deshalb für Sie besonders wichtig. Künstler und Landwirte sind kraft Gesetz versicherungspflichtig.
Wenn Sie Beamter, Richter oder Abgeordneter sind, erstattet Ihr Dienstherr (Bund oder Land) durch die so genannte Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten für Sie und Ihre direkten Angehörigen – je nach Art der Kosten zwischen 50 und 80 Prozent. Nur der Restbetrag muss noch abgesichert werden.
Für Ärzte/Zahnärzte und AIPs existieren häufig vergünstigte Spezialtarife. Als Arzt im Praktikum können sie sich in den ersten drei Monaten für eine private Krankenversicherung entscheiden.
Studenten können sich innerhalb von 3 Monaten nach Einschreibung zum Studium mit einem entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und in die Private Krankenversicherung eintreten. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden; sie gilt für die gesamte Studienzeit.